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Schwerpunkt Verhaltenstherapie 30.01.2025

Hierzu lässt sich in aller Kürze darstellen, dass Psychologen wenig funktionale Verhaltensmuster entwirren und neue, hilfreiche mit den Klienten erarbeiten. In diesem Zuge arbeiten die TherapeutInnen mit ihren PatientInnen aktiver und unterstützen dabei, neue Fähigkeiten und Strategien zu erlernen. Anders als oftmals behauptet, gehört auch in der kognitiven Verhaltenstherapie die Bearbeitung grundlegender Muster sowie die biografische Einordnung zentral in die therapeutischen Sitzungen. Hierbei werden individuelle Erklärungsmodelle erarbeitet, um die PatientInnen möglichst eigenständig die Expertise der eigenen Störung erschließen zu lassen. Die Behandlungsdauer der KVT ist im Schnitt mit die kürzeste aller Therapieformen. Weiterhin ist sie am stärksten evidenzbasiert, was daran liegt, dass sich die Therapie am besten wissenschaftlich untersuchen lässt und entsprechend viele Studien existieren.

Schweigepflicht 11.04.2023

In einer Psychotherapie besteht die im Strafgesetzbuch (§ 203) festgelegte Schweigepflicht.
Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Patienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden.
Auch die Krankenkasse oder der Hausarzt des Patienten haben keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich eine Diagnose. Ein unabhängiger und vorher nicht bekannter Gutachter bekommt bei Langzeittherapien einen ausführlichen Bericht.
Bei Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapien müssen beide (sorgeberechtigten) Elternteile der Maßnahme zustimmen. Es besteht Schweigepflicht gegenüber Dritten aber auch den Sorgerechtsberechtigten (Eltern) gegenüber, um einen Schutzraum für das Kind entstehen zu lassen. Hier muss der Therapeut abwägen zwischen Schweigepflicht und Fürsorgepflicht zur Gefahrenabwehr.

Berufsrecht 11.04.2023

Psychotherapie wird v.a. von Diplom-Psychologen und Ärzten angeboten.

Die Qualifikation „zugelassener psychologischer Psychotherapeut“ besagt, dass ich nach einem abgeschlossenen Diplom-Studium von Psychologie eine anerkannte Psychotherapieausbildung gemacht habe, nach der ich geprüft und zur Abrechnung mit Krankenkassen zugelassen wurde.

Hierfür wurde die Ausbildung entsprechend staatlicher Gesetze (Psychotherapeutengesetz) geprüft:

Approbationsbehörde Landesprüfungsamt für Heilberufe
Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben
Gustav Bratke Allee 2, 30169 Hannover

Berufsrechtliche Regelungen

Berufsrechtliche Regelungen für Psychologische Psycho-therapeuten finden Sie unter folgender Internet-Adresse: www.pknds.de

In Osnabrück regelt die Kassenärztliche Vereinigung die psychotherapeutische Versorgung:

 

Bezirksstelle Osnabrück
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Tel. 0541- 9498-0

 

Da es für Laien oft schwierig ist, einzuschätzen, was zu einer Psychotherapie gehört, was aber auch nicht in Ordnung ist, gibt es außer der allerersten Möglichkeit, dies mit dem Therapeuten direkt zu besprechen, Adressen für Information und Überprüfung von Beschwerden (siehe auch Seite „Berufsordnung“):

 

Schlichtungsstelle der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Geschäftsstelle
​Marienstr. 16
30171 Hannover
Tel. 0511-8506550
im WEB  oder die Beschwerdestelle ihrer Krankenkasse.

 

WEITERE LINKS

Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (Berufsordnung)
Geschäftsstelle
Marienstr. 16
30171 Hannover
im WEB

Kassenärztliche Vereinigung – Psychotherapeutenliste
im WEB

 

​Ethische Richtlinien

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Kostenerstattungsverfahren 11.04.2023

Um zu lange Wartezeiten möglichst zu vermeiden, besteht die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens. Hier kann eine versicherte Person sich eine Behandlungsoption suchen und vorab eine Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Hierfür muss vor Beginn einer Psychotherapie stets eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt worden sein. Dies ist unter geregelt § 13 Absatz 3 SGB V geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Es muss bewiesen werden - möglichst durch schriftliche Dokumentationen von Anrufen, Absagen etc. - dass die versicherte Person sich vergeblich um einen Behandlungsplatz bemüht hatte und es innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes nicht zu einer Aufnahme des therapeutischen Angebots kommen konnte. Auch sollte man zuvor (wiederholt) die Termin-Servicestellen kontaktiert haben und eine Absage entsprechend dokumentiert vorlegen können. Der Antrag auf Kostenübernahme wird dann von der versicherten Person an die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Hinweis eines freien Therapieplatzes im Rahmen des Kostenübernahmeverfahrens gestellt. Eine Indikation sollte vorliegen und im ersten Gespräch möglichst dokumentiert worden sein.

Verbeamtung und Psychotherapie 11.04.2023

11.04.2023